Asthma

Fortbildung zum „Qualifizierten Asthmatrainer“

Nächster Kurs: 24.04.2024-26.04.2024  Zur Anmeldung

(Fortbildungspunkte der Ärztekammer Niedersachsen)

Diese Fortbildung basiert auf den Curriculum-Vorgaben der AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e. V. (siehe Qualitätshandbuch der AG Asthmaschulung).

Das Zertifikat wird von der AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V. ausgestellt und ist Voraussetzung für eine qualifizierte Asthmaschulung und deren Honorierung auf der Basis des § 43 SGB V sowie im Rahmen des DMP / Asthma bronchiale.

An der Weiterbildung können folgende Berufsgruppen teilnehmen:

1. Ärzte:

  • Mit Fachrichtung Kinderheilkunde; Ärzte in der pädiatrischen Facharztausbildung mit einjähriger Berufserfahrung in der Behandlung asthma- und allergiekranker Kinder und Jugendlicher
  • Internisten, Allgemeinärzte, praktische Ärzte, Pneumologen mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in der Behandlung asthma- und allergiekranker Kinder und Jugendlicher

2. Psychologen, Pädagogen:

  • Dipl. Psychologen mit mindesten einjähriger Berufserfahrung in der Behandlung von kranken Kindern und Jugendlichen
  • Dipl. Pädagogen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Betreuung kranker Kinder und Jugendlicher
  • Dipl. Sozialpädagogen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Betreuung kranker Kinder und Jugendlicher
  • Ärztliche approbierte Psychotherapeuten mit mindesten einjähriger Berufserfahrung in der Behandlung von kranken Kindern und Jugendlichen

3. Sport, Physiotherapie und Bewegung

Fachleute, die über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Betreuung asthmakranker Kinder und Jugendlicher verfügen.

  • Dipl. Sportlehrer, Sportpädagogen M.A. oder vergleichbare Abschlüsse mit dem Studienschwerpunkt Rehabilitations-/Behindertensport
  • Sport- und Gymnastiklehrer sowie Sportlehrer mit der Zusatzberechtigung „Sporttherapie“ des DVGS (Deutscher Verband für Gesundheitssport).
  • Bachelor, Master im Bereich Sportwissenschaft mit Studienschwerpunkt Gesundheitssport oder Rehabilitationssport
  • Krankengymnasten

4. Kinderkrankenschwestern/ Kinderkrankenpfleger / Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin/ Krankenschwestern/Krankenpfleger:

  • mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Betreuung asthma- und allergiekranker Kinder und Jugendlicher

5. Arzthelferinnen/ Medizinische Fachangestellte:

  • aus Kinderarztpraxen, internistischen Praxen, sowie aus Praxen von Pneumologen, Allgemeinärzten und praktischen Ärzten mit mindestens einjähriger praktischer Berufserfahrung mit asthma- und allergiekranken Kindern und Jugendlichen.

6. Erzieher (mit Fachschulabschluss):

  • sofern sie mindestens eine einjährige Berufserfahrung im Umgang mit chronisch kranken Kindern und Jugendlichen haben.

7. Lehrer (mit abgeschlossenem Hochschulstudium):

  • sofern sie mindestens eine einjährige Berufserfahrung in der Rehabilitation mit chronisch kranken Kindern/Jugendlichen vorweisen können.

8. Andere Berufsgruppen:

  • Für alle anderen Berufsgruppen gilt, dass es sich um Berufsfelder mit mindestens einjähriger Berufserfahrung bei chronisch kranken Kindern und Jugendlichen handeln muss. Darüber hinaus ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung durch die Lehrkommission der AG Asthmaschulung vorgesehen. Diese fordert geeignete Ausbildungs- und Berufserfahrungsnachweise an.
  • Personen, die nicht über die aufgeführten Berufsausbildungen oder praktischen Erfahrungen verfügen, erhalten kein Trainerzertifikat, solange sie die genannten Qualifikationen nicht in geeigneter Weise nachgewiesen haben. Wer sich noch in Berufsausbildung zu einem der aufgeführten Berufe befindet, bekommt erst dann ein Zertifikat, wenn die Voraussetzung dafür gegeben ist. Somit ruht das Antragsverfahren bis zum Nachweis des Berufsabschlusses. Über Ausnahmen (z.B. die Annerkennung gleichwertiger ausländischer Ausbildungen) entscheidet die Lehrkommission und der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft im jeweiligen Einzelfall.

Die Ausbildung zum Asthmatrainer besteht aus drei Blöcken:

  • Hospitation,
  • Theorie ( Basis und Aufbaumodul) und
  • Supervision.

Das nach vollständiger Teilnahme an allen drei Ausbildungsblöcken ausgestellte Asthma-Trainer-Zertifikat berechtigt zur Durchführung von Asthmaschulungen in einem interdisziplinären Schulungsteam und ist grundsätzlich dauerhaft gültig, allerdings wird eine fortlaufende Qualitätssicherung erwartet, siehe Kap. 2.2., Qualitätshandbuch der AG Asthmaschulung.

Block I: Hospitation an einem dafür zertifizierten Hospitationszentrum (18 Unterichtseinheiten á 45 min.), sowie an einer Asthmasportgruppe (2 Unterrichtseinheiten). Zu absolvieren möglichst vor Block II, wobei die Teilnahme an Kinder-und Elternschulungsanteilen sinnvoll ist.

Block II: Theorie-Seminar  ( 40 Unterrichtseinheiten Basis und Aufbaumodul)

Es werden methodisch-didaktische, psychologische, medizinische und sport- bzw. physiotherapeutische Inhalte vermittelt, sowie deren Umsetzung bei der Asthmaschulung in praktischen Teilen geübt. Es umfasst 2 Teile, die als Wochenblock oder an 2 Wochenenden auch an verschiedenen Asthmaakademien besucht werden können.

Block III: Die Teilnahme an einer kompletten Schulung und Übernahme der berufsbezogenen Tätigkeit in deren Rahmen, ist abschließender Baustein der Asthmatrainer-Ausbildung. Dafür gibt es 2 Möglichkeiten: Live-Supervision oder Mediengestützte Supervision.