Seit 01.03.2010 zusätzlich: Anerkennung durch die Deutsche Adipositasgesellschaft (DAG) und Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes-und Jugendalter (AGA)
(54 Punkte)
Die Adipositasschulung von Kindern, Jugendlichen und Eltern soll von Personen mit ausreichender theoretischer und praktischer Erfahrung durchgeführt werden. Die dafür notwendigen Qualifikationsanforderungen wie die Qualitätssicherungsstrukturen orientieren sich hierbei an den erprobten und anerkannten Kriterien der AG Asthmaschulung (2003).
Die Qualifikation zum Adipositastrainer erfolgt nach festgelegtem Curriculum in drei Ausbildungsblöcken an den von der KgAS anerkannten Akademien. Zur Ausbildung zugelassen sind Angehörige der im Folgenden aufgeführten Berufsgruppen, sofern sie über patientenbezogene Berufserfahrung verfügen. Der Vorstand der KgAS stellt Abschlusszertifikate nach Absolvierung aller drei Ausbildungsblöcke an die folgenden Berufsgruppen aus:
Personen, die nicht über die aufgeführten Berufsausbildungen oder praktischen Erfahrungen verfügen, werden vor der Trainerausbildung schriftlich darauf hingewiesen, dass sie solange kein Trainerzertifikat erhalten, bis sie die genannten Qualifikationen nicht in geeigneter Weise nachgewiesen haben. Über Ausnahmen (z.B. die Anerkennung gleichwertiger ausländischer Ausbildungen) entscheidet der Vorstand der KgAS im jeweiligen Einzelfall. Es empfiehlt sich deshalb dringend, einen entsprechenden Antrag vor der Trainerausbildung an den Vorstand zu richten.
Die Fortbildung zum Adipositastrainer besteht aus den drei Blöcken Hospitation, Theorieseminar, Supervision. Das nach vollständiger Teilnahme an allen drei Ausbildungsblöcken ausgestellte Adipositas-Trainer-Zertifikat nach KgAS ist grundsätzlich dauerhaft gültig. Nach Absolvierung der Blöcke 1 und 2 kann ein vorläufiges Trainerzertifikat beim Vorstand der KgAS beantragt werden, das eine Gültigkeit von zwei Jahren hat. Innerhalb dieser zwei Jahre muss der Block III nachgewiesen werden.
1.1 Ausbildungs-Block I: Hospitation
Die Hospitation erfolgt bei einer Adipositasschulung an einer zertifizierten Schulungseinrichtung (mindestens 24 Unterrichtseinheiten) und muss alle fünf Schulungsbereiche umfassen. Die Hospitation sollte nach Möglichkeit vor Beginn des Seminars (Ausbildungsblock II) absolviert werden.
1.2 Ausbildungs-Block II: Theorie-Seminar
Das Seminar mit praxisbezogenen Inhalten und Übungen von insgesamt ca. 54 Unterrichtseinheiten wird an einer anerkannten Akademie absolviert
Folgende Themen müssen behandelt werden:
Aus dem Bereich Allgemeine Grundlagen der Adipositasschulung
Aus dem Bereich Medizin
Aus dem Bereich Psychosoziales
Aus dem Bereich Ernährung
Aus dem Bereich körperliche Aktivität und Sport
Aus dem Bereich Familie
1.3 Ausbildungs-Block III: Supervision
Die Teilnahme an und praktische Durchführung einer kompletten berufsspezifischen Schulungseinheit seitens des Supervisanden ist abschließender Baustein der Adipositastrainer-Ausbildung. Supervisand und Supervisor sollen der gleichen Berufsgruppe entstammen. Der Supervisand ist verpflichtet das verwendete Schulungskonzept und den Schulungsablauf zu dokumentieren (Stundenpläne und Checklisten mit Inhalten/Themen) und eine Ausarbeitung der supervidierten Schulungseinheiten einzureichen (Ziele, Methode & Didaktik, Material). Die Supervision kann dabei in einer Gruppe erfolgen. Für die Supervision wird eine Gebühr erhoben. Für die Supervision gibt es zwei Möglichkeiten:
Live-Supervision
Bewährt hat sich die Erstdurchführung der Schulung durch Supervisanden mit Hilfe eines von einer Adipositas-Akademie abgestellten Supervisors bzw. innerhalb eines erfahrenen Schulungsteams. Der Supervisor muss mindestens an 2 Unterrichtseinheiten mit unterschiedlichen Themen persönlich teilgenommen haben. Die Beurteilung der Trainerqualifikation erfolgt persönlich und unmittelbar im Anschluss an die Schulung.
Videogestützte Supervision
Mindestens 2 Unterrichtseinheiten mit unterschiedlichen Themen müssen dabei einem Supervisor vorgelegt werden. Im Mittelpunkt stehen hierbei der persönliche Erfahrungsaustausch sowie die Möglichkeit zur Selbstreflexion. Die Gesamtdauer des Supervisionsgesprächs beträgt mindestens 3 Zeitstunden.
Ist die dargestellte Leistung des angehenden Trainers in der Supervision nicht ausreichend, so kann der Supervisor eine erneute Supervision fordern.
Sowohl die KgAS als auch die Mitarbeiter des AdiFit - Teams bemühen sich auf den verschiedensten gesundheitspolitischen Ebenen, eine gesicherte finanzielle Vergütung der Adipositasschulung zu erreichen. Dies geschieht unter Bezug auf § 43.3 Sozialgesetzbuch V "Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation". Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Auskünfte zu den einzelnen Kursen erteilt Frau Heße, die vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr telefonisch im Akademie-Büro für Sie erreichbar ist unter der Durchwahl 0541/5602213 oder per E-Mail.